Mit dem sogenannten „BauGB-Upgrade" treibt die Bundesregierung die größte Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts seit Jahren voran. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar zu beschleunigen, die Bauleitplanung zu digitalisieren und den Wohnungsbau zu erleichtern. Der Bundestag hat den Entwurf am 25. Juni 2026 in erster Lesung beraten; die Beratung im Bundesrat steht noch aus. Das Gesetz ist damit noch nicht in Kraft, befindet sich aber in einem fortgeschritten Studium des Gesetzgebungsverfahrens.
Die wichtigsten geplanten Änderungen
- Höhere Schwellenwerte für beschleunigte Verfahren: Bebauungspläne sollen künftig bis zu einer Größe von 30.000 bzw. 100.000 Quadratmetern unter erleichterten Bedingungen aufgestellt werden können.
- Digitale Bauleitplanung: Bekanntmachungen und Planunterlagen sollen vollständig digital veröffentlicht werden können – über ein zentrales Internetportal statt Auslegung im Rathaus.
- Freiwillige Frühbeteiligung: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.
- Verbindliche Fristen: Neue gesetzliche Fristen sollen Verfahren insgesamt straffen; Planänderungen führen künftig nicht mehr automatisch zu einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Effizientere Umweltprüfung: Die Umweltprüfung wird stäker auf tatsächlich abwägungsrelevante Auswirkungen fokussiert, Klimaanpassung (Hitze, Starkregen, Hochwasser) erhält mehr Gewicht.
- Mehr Spielraum für Kommunen: Unter anderem bei der Ausweisung von Baugebieten und beim Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien.
Warum das wichtig ist
Bauunternehmen, Planungsbüros und Investoren dürfen sich künftig auf kürzere Planungszeiten und weniger Bürokratie einstellen. Da sich die Reform noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können sich einzelne Regelungen bis zum endgültigen Beschluss noch ändern. Wer frühzeitig plant, sollte den weiteren Gesetzgebungsprozess im Blick behalten.
Stand: Juli 2026 – Gesetz noch nicht final beschlossen.