Die Normenreihe DIN 4108 regelt den baulichen Wärme- und Feuchteschutz in Gebäuden und besteht aus mehreren Einzelteilen. Diese Teile wurden zuletzt nicht auf einen Schlag, sondern nach und nach in unterschiedlichen Ausgaben aktualisiert:
- DIN 4108-2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz): neue Ausgabe von Mai 2026, u. a. mit angepassten Begriffen, überarbeitetem Titel, neu gestalteter Tabelle 3 und einer zusätzlichen Nachweismöglichkeit für den Mindestwärmeschutz.
- DIN 4108-3 (klimabedingter Feuchteschutz): bereits seit März 2024 in neuer Fassung in Kraft.
- DIN 4108-7 (Luftdichtheit von Gebäuden): aktualisierte Ausgabe von April 2026.
- DIN 4108-11 (Klebeverbindungen für luftdichte Schichten): neue Ausgabe von August 2026.
Die wichtigsten Auswirkungen für die Praxis
- Feuchteschutz: Der klimabedingte Feuchteschutz (Teil 3) legt fest, wie Tauwasserbildung in Bauteilen – etwa durch warme, feuchte Innenluft an kalten Wandflächen – rechnerisch nachzuweisen und zu vermeiden ist. Besonders bei Holzbauweisen und alternativen Baustoffen wie Lehmputz ist das relevant.
- Wärmeschutz: Teil 2 legt die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und Wärmebrücken fest und bietet mit der neuen Ausgabe zusätzliche Nachweiswege.
- Luftdichtheit: Teil 7 gibt Planungs- und Ausführungsempfehlungen für die luftdichte Gebäudehülle, ergänzt durch die neuen Anforderungen an dauerhafte Klebeverbindungen in Teil 11.
- Sommerlicher Wärmeschutz: Ein eigenes Kapitel in Teil 2 widmet sich dem Schutz vor Überhitzung im Sommer – ein Thema mit wachsender Bedeutung angesichts zunehmender Hitzeperioden.
Warum das wichtig ist
Architekten, Energieberater, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe müssen ihre Nachweise und Ausführungsdetails an die jeweils aktuelle Fassung der einzelnen DIN-4108-Teile anpassen. Da es sich um mehrere, zeitlich versetzte Teilüberarbeitungen handelt, lohnt sich für jedes Projekt ein genauer Blick, welche Ausgabe des jeweiligen Normteils aktuell gilt.
Stand: Juli 2026.